Beschreibung
DNLS bedeutet Digital Neuroauditory Lysergsäurediethylamid Substitute – Eine Digitale Droge sprich 1P-LSD
d.h. Digitaler Neuroaudotorischer Ersatz für Lysergsäurediethylamid, also ein LSD Ersatz bzw. auch bekannt unter dem Namen 1P-LSD. Der Sinn ist es, den Zustand von LSD auf eine neue Weise zu generieren, nämlich mit Tönen und Binaural Beats. Der Punkt hierbei ist, dass diese Vorgehensweise diesen Zustand simuliert, wie ein Zustandssimulator.
LSD Simulator und 1P-LSD als Digital Drug
Das Gehirn und seine Funktionsweise in Verbindung mit DNLS sind noch immer wissenschaftlich ungeklärt. 1P-LSD gilt heutzutage noch als legal, so lange man es nicht einnimmt.
1-Propionyl-D-Lysergsäurediethylamid (1P-LSD) ist eine vermeintliche Prodrug zu LSD und ein Derivat der Lysergsäure, welche im Mutterkorn natürlicherweise vorkommt. Erst durch die Verstoffwechselung im menschlichen Körper wird 1P-LSD zu LSD umgewandelt, mehr dazu im Kapitel Pharmakologie.
Nachdem 1P-LSD im Juni 2019 in Deutschland verboten wurde, trat plötzlich 1cP-LSD auf den Markt, welches aktuell den Platz der “legalen” LSD-Derivate einnimmt.
Es ist durchaus bestellbar im Internet, wenn auch als Reinigungsmittel für Pfeifen und andere Headshop-Artikel dieser Art.
Geschichte von 1P-LSD und 1cP-LSD
1P-LSD ist erst im Januar 2015 im Internet bekannt und von verschiedenen Onlinehändlern angeboten worden. Es ist nicht bekannt, wo genau 1P-LSD das erste mal synthetisiert wurde, es wird jedoch vermutet, dass es in einem akademischen Rahmen passiert war.
In den USA wurde bereits im Jahr 1988 von der Drug Enforcement Agency (DEA) vorausgesagt, dass LSD-Derivate irgendwann auf den Markt kommen könnten. Und so kam es mit 1P-LSD, dass es zwischen 2015 und 2019 zu regem Absatz kam, welcher global zu beobachten war.
Im März 2019 wurde von der Deutschen Bundesregierung eine Anpassung das neue Psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) angekündigt, welche dann auch ALD-52, AL-LAD und 1P-LSD beinhalten sollte. Letztendlich wurden diese Substanzen dann am 21. Juni 2019 aufgenommen und somit verboten.
Interessanterweise tauchte einen Tag nach dem Verbot, am 22. Juni 2019, 1-Cyclopropionyl-Lysergsäurediethylamid (1cP-LSD) auf dem Markt auf und wird seitdem als legales LSD-Derivat verkauft.
1cP-LSD geriet daraufhin auch langsam bei einigen Regierungen dieser Welt auf die Beobachterliste. Dadurch entstand dann 1D-LSD und auch 1V-LSD, die dann wiederum für weitere Jahre legal bleiben und somit in einigen Head-Shops erhältlich sind in Form von Flüssigkeiten in Tröpfchen-Fläschchen.
Offensichtlich führt der Verbot von Drogen zu noch mehr Drogen. Das Alphabet hat eben viele Buchstaben, insbesondere dann, wenn man sie auch noch kombiniert. Man sollte vielleicht mal Geld verbieten und schauen, welch kreativen Währungen entstehen.
Digital Drugs und Braindrugs
Durch das Abspielen dieser Frequenz erklären Sie sich damit einverstanden, die volle Verantwortung für alle negativen Konsequenzen zu übernehmen, die sich daraus für Sie ergeben können. Braindrugs bzw. Digitale Drogen beinhalten nur eine digitale Simluation der Gehirnfrequenz, die bei Probanden während eines LSD-Trips gemessen wurden. Diese Audiofrequenz erzeugt mit Hilfe von Binaural Beats diese spezielle Gehirnschwingung.
Dauer: 30 min.
Bitte Kopfhörer einsetzen. Bei MP3-Playern bitte darauf achten, dass nur simples Stereo eingeschaltet ist und keine Features wie Surround-Stereo oder Mixed- oder Joint-Stereo.
Empfohlene Links:
Frequenzen für Relax und Entspannung
Spirituelle Workshops
Eventuell untermalt mit etwas Musik von:
Kevin MacLeod, incompetech.com
License: http://creativecommons.org/licenses/by/4.0
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